Asyl in Kürze

Wie viele Flüchtlinge gibt es weltweit?

Gemäss UNHCR hat die Zahl der Menschen, die gezwungen sind, vor Konflikten, Menschenrechtsverletzungen und Verfolgung zu fliehen, im Jahr 2022 zum ersten Mal in der Geschichte die erschütternde Marke von 100 Millionen überschritten. Getrieben wird die Entwicklung durch den Krieg in der Ukraine und andere tödliche Konflikte.

Ende 2022 befinden sich gemäss dem im Juni 2023 publizierten Global Trends Report weltweit 108.4 Millionen Menschen auf der Flucht vor kriegerischen Konflikten, Verfolgung und Gewalt.

  • Die grösste Gruppe – 62.5 Millionen – sind sogenannte Binnenvertriebene, welche innerhalb ihres Heimatstaats flüchten mussten.
  • 35.3 Millionen sind Flüchtlinge, die ihre Heimat verlassen und in einem anderen Land Schutz suchen mussten.
  • 70% der Geflüchteten werden von Nachbarländern aufgenommen, die an Krisengebiete grenzen.
  • 76% der Aufnahmeländer sind Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen, darunter Kolumbien, Pakistan und Uganda – an der Spitze liegt die Türkei mit rund 3.6 Millionen Geflüchteten aus Syrien.
  • Nur rund 5.4 Millionen Flüchtlinge sind Asylsuchende, die über ausreichend Mittel für längere Fluchtwege verfügen, um zum Beispiel in der Schweiz ein Asylgesuch einzureichen.  
  • Über die Hälfte aller Geflüchteten weltweit stammt aus nur drei Ländern: Syrien (6.5 Mio), Ukraine (5.7 Mio) und Afghanistan (5.7 Mio). 

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Migration nach Europa und in die Schweiz

Anzahl neue Asylgesuche in der Schweiz seit 2010 (Quelle: SEM)

Asylstatistik Schweiz 2022

In der Schweiz wurden 24'511 Asylgesuche im Jahr 2022 gestellt. Das sind 9'583 Gesuche mehr als 2021 (+64.2%).

Geflüchtete aus der Ukraine sind in dieser Zahl nicht einberechnet. Der Bundesrat hat per 12. März 2022 angesichts der grössten Flüchtlingsbewegung seit dem Zweiten Weltkrieg beschlossen, in der Schweiz erstmals den Schutzstatus S zu aktivieren. Damit erhalten die Geflüchteten aus der Ukraine rasch ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz, ohne dass sie ein ordentliches Asylverfahren durchlaufen müssen.

Bis Ende 2022 haben 74'959 Geflüchtete aus der Ukraine den Status S beantragt, er wurde in 72'611 Fällen gewährt. 7'621 Personen haben 2022 den Schutzstatus wieder beendet.

Anfang November 2022 hat der Bundesrat entschieden, den Schutzstatus S für Schutzsuchende aus der Ukraine nicht vor dem 4. März 2024 aufzuheben, sofern sich die Lage in der Ukraine bis dahin nicht grundlegend verändert haben sollte.

 

Asylstatistik Europa 2022

Der Anteil der Schweiz an allen in Europa gestellten Asylgesuchen lag 2022 bei rund 2.4%. Seit 2016 bewegt sich dieser Anteil zwischen 2.0 und 2.4%. Die Schweiz ist im Gegensatz zu den Jahren vor 2016 für viele Asylsuchende nicht mehr Ziel- sondern Transitland.

Aufgrund der verfügbaren Zahlen der europäischen Staaten kann davon ausgegangen werden, dass 2022 in Europa rund 1.05 Millionen Asylgesuche gestellt wurden. Gegenüber dem Jahr 2021 (674'000) bedeutet dies eine Zunahme um rund 55%. 

Die Pandemie hat viele Volkswirtschaften in traditionellen Herkunfts- und Transitländern von Asylsuchenden geschwächt. Steigende Preise als Folge des Ukraine-Krieges haben die Situation zusätzlich verschärft. Damit erhöhte sich der Abwanderungsdruck in den betroffenen Ländern, sowohl bei Staatsangehörigen wie auch bei Migrantinnen und Migranten, die sich dort – teilweise seit längerem – aufhielten. Insbesondere die Türkei hat vor diesem Hintergrund im Verlauf des vergangenen Jahres den Druck auf die 3.5 Mio. syrischen und geschätzt 200'000 bis 300'000 afghanischen Flüchtlinge, die sich im Land aufhalten, erhöht, in ihre Heimat zurückzukehren. Dies hat im Verlauf des Sommers 2022 zu einer deutlichen Zunahme der Migration in Richtung Europa geführt.

 

Herkunftsländer

Wichtigstes Herkunftsland von Asylsuchenden in der Schweiz war 2022 erneut Afghanistan mit 7'054 Gesuchen. An zweiter Stelle folgte die Türkei mit 4'791 Gesuchen. An dritter Stelle der Herkunftsländer lag im Jahr 2022 Eritrea mit 1'830 Gesuchen.

Der Anstieg afghanischer Gesuchsteller hat keinen direkten Zusammenhang mit der Entwicklung der Lage in Afghanistan, sondern ist vielmehr das Ergebnis der Weiterwanderung afghanischer Staatsangehöriger, die sich bereits auf dem Balkan, in Griechenland und in der Türkei aufgehalten haben.

 

Schutzquote

Schwach oder nicht begründete Asylgesuche werden in der Schweiz rasch entschieden (beschleunigte Verfahren) und die Betroffenen weggewiesen. Direkte Folge davon ist eine durchschnittlich hohe Schutzquote (vorläufige Aufnahme/ Flüchtlingsanerkennung). Die Schutzquote (Anteil Asylgewährungen und vorläufige Aufnahmen aufgrund erstinstanzlicher Entscheide) betrug 2022 59.0% (2021: 60.7%).

 

Dublin-Abkommen

Das Dublin-Verfahren hat zum Ziel, dass nur ein einziger Dublin-Staat das Gesuch einer asylsuchenden Person prüft. Im Jahr 2022 konnte die Schweiz knapp 1'566 Personen einem anderen zuständigen Dublin-Staat auf dem Luft-oder Landweg überstellen. Gestützt auf das Abkommen konnte die Schweiz seit 2009 insgesamt deutlich mehr Personen in andere Dublin-Staaten überstellen (35'561) als sie selbst übernehmen musste (10'196).

 

Direkte Aufnahme von Flüchtlingen (Resettlement)

Seit 2013 beteiligt sich die Schweiz bei der Aufnahme von Flüchtlingsgruppen im Rahmen des UNHCR-Programms zur Neuansiedlung (Resettlement) von Flüchtlingen. Dieses Programm richtet sich an besonders verletzliche Personen, die vom UNHCR als Flüchtlinge registriert wurden.

Mit Entscheid vom 29. Mai 2019 beschloss der Bundesrat die Verstetigung der Schweizer Resettlement-Politik: alle zwei Jahre soll über ein neues Aufnahmekontingent innerhalb der Bandbreite von 1'500 bis 2'000 Personen entschieden werden. Für die Jahre 2022 und 2023 beschloss der Bundesrat die direkte Aufnahme von bis zu 1'600 besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen. 

Insgesamt reisten 2022 641 Resettlement-Flüchtlinge in die Schweiz ein (2021: 1'050 Personen). Diese Personen stammen v.a. aus Syrien, Afghanistan und dem Sudan.

 

(alle Angaben gemäss Asylstatistik SEM)

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Wie werden Asylsuchende auf die Kantone verteilt?

Asylgesuche müssen in einem Bundesasylzentrum mit Verfahrensfunktion in einer der sechs Asylregionen eingereicht werden. Seit Einführung der Neustrukturierung des Asylwesens im März 2019 arbeiten dort alle Akteure (BefragerInnen, Dolmetschende, Rechtsvertretung etc) unter einem Dach zusammen, so dass ein Grossteil der Asylgesuche in einem beschleunigten Verfahren durchgeführt werden können. Die Gesuchstellenden bleiben für die Dauer ihres Verfahrens in den Bundeszentren (maximal 140 Tage). Müssen zusätzliche Abklärungen gemacht und ein erweitertes Verfahren eingeleitet werden, werden die Asylsuchenden in die Kantone transferiert.

Informationsseite des Staatssekretariat für Migration (SEM)

Asylsuchende werden gemäss nationalem Verteilschlüssel möglichst bevölkerungsproportional auf alle 26 Kantone verteilt (Art. 21 Asylverordnung). Die Kantone sind gesetzlich verpflichtet, für die Unterbringung, Betreuung und Integration der Zugewiesenen zu sorgen. Kantonen mit besonderen Aufgaben als Standortkanton von Bundesasylzentren oder im Bereich des Wegweisungsvollzugs werden weniger Asylsuchende zugewiesen (Kompensationen).

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Wie viele Flüchtlinge leben zurzeit im Kanton Basel-Stadt?

(Stand Ende November 2023)

  • Aktuell leben im Kanton Basel-Stadt rund 100 Asylsuchende, deren Asylgesuch noch nicht entschieden ist (Status N),
  • rund 1'700 Geflüchtete aus der Ukraine mit Schutzstatus S (Status S),
  • und rund 2'100 anerkannte oder vorläufig aufgenommene Flüchtlinge (Status B/F) und vorläufig Aufgenommene (Status F). Gut 1’500 von ihnen werden aktuell von der Sozialhilfe unterstützt und betreut. 2/3 sind Flüchtlinge mit Status B oder F und 1/3 hat eine vorläufige Aufnahme (F).
  • Die vorläufige Aufnahme ist ein legaler Aufenthaltsstatus. Bei einer vorläufigen Aufnahme wird das Asylgesuch zwar abgelehnt, eine Wegweisung in den Herkunftsstaat ist aber aus rechtlichen Gründen nicht zumutbar, nicht zulässig oder nicht möglich. Rund 95% aller vorläufig Aufgenommenen bleiben dauerhaft in der Schweiz. Die Kantone sind aufgefordert, sie ebenso zu integrieren wie anerkannte Flüchtlinge, wofür der Bund sich an den Integrationskosten beteiligt.
  • Rund 660 der von der Sozialhilfe unterstützten Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen in Basel sind Kinder unter 18 Jahren. Rund 110 davon sind ohne Eltern in der Schweiz – sogenannte Unbegleitete Minderjährige Asylsuchende (UMA). Sie werden in Wohnheimen und Pflegefamilien betreut.
  • Die von der Sozialhilfe unterstützten erwachsenen Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen lernen Deutsch, sind in Aus- oder Weiterbildung oder werden durch Job-Coaching und arbeitsmarktliche Massnahmen bei ihrer Erwerbsintegration gefördert. Bei anderen steht die soziale Integration im Zentrum, weil sie aus gesundheitlichen Gründen nicht erwerbsfähig sind.
  • Rund 40% aller in Basel-Stadt lebenden Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen im erwerbsfähigen Alter (18-65) sind erwerbstätig. Ein Teil wird wegen zu geringem Einkommen von der Sozialhilfe teilunterstützt. 
  • Von der Nothilfe leben in Basel-Stadt gegenwärtig rund 110 Personen. Auf ihr Asylgesuch wurde entweder nicht eingetreten oder es wurde negativ entschieden und sie müssen die Schweiz verlassen. Sie sind von der Sozialhilfe ausgeschlossen und können nur noch die knapp existenzsichernde Nothilfe beantragen.
  • Rund 500 der von der Sozialhilfe unterstützten Personen aus dem Asylbereich (Geflüchtete aus der Ukraine nicht einberechnet) sind in Wohnungen und Asylunterkünften untergebracht, die von der Sozialhilfe betreut werden. Alle anderen leben selbständig in eigener Wohnung im freien Wohnraum. 
  • Insgesamt entspricht der Anteil Personen aus dem Asylbereich knapp 2% der Bevölkerung in Basel-Stadt.

 

Regelmässig aktualisierte Zahlen zu den Geflüchteten aus der Ukraine in Basel finden sich hier

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Welche finanzielle Unterstützung bekommen Personen aus dem Asylbereich von der Sozialhilfe? (in Basel-Stadt)

Anerkannte Flüchtlinge
erhalten die gleiche reguläre Sozialhilfeunterstützung, wie sie an SchweizerInnen oder ausländische Personen mit Ausweis B oder C ausbezahlt wird (SKOS-Ansatz).

Vorläufig Aufgenommene
erhalten seit 1. Januar 2018 einen um 20% niedrigeren Grundbedarf als anerkannte Flüchtlinge resp. Schweizerinnen und Schweizer, da die Unterstützungsansätze für vorläufig Aufgenommene gemäss Artikel 80a bis 84 Asylgesetz (AsylG; SR 142.31) unter dem Ansatz für die einheimische Bevölkerung liegen müssen.

Am Grundsatz, dass neben der materiellen Grundsicherung auch die Teilhabe an der Gesellschaft, beziehungsweise am Sozial- und Erwerbsleben gewährleistet sein soll, wird festgehalten. Vorläufig Aufgenommene werden unverändert mit den gleichen Massnahmen in ihrer beruflichen Integration unterstützt wie anerkannte Flüchtlinge.

Asylsuchende
im Verfahren, die auf ihren Asylentscheid warten, werden mit Asylsozialhilfe unterstützt. Sie bekommen nur knapp 2/3 der ordentlichen, existenzsichernden Sozialhilfe gemäss SKOS.

Schutzbedürftige mit Status S
erhalten seit Januar 2023 in Basel dieselben Unterstützungsansätze wie Vorläufig Aufgenommene  (siehe oben).

Ausreisepflichtige Personen
haben kein Anrecht auf Sozialhilfe. Sie können Nothilfe beantragen. Nothilfe sichert  knapp das Überleben. (12 Fr pro Tag und Notschlafstelle).
 

Kantonale Unterstützungsrichtlinien (URL) und Rundschreiben Nothilfe

 

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Wo wohnen Flüchtlinge in Basel-Stadt?

Der Kanton Basel-Stadt strebt eine möglichst regelmässige Verteilung auf dem gesamten Stadtgebiet und nach Möglichkeit in den Gemeinden Riehen und Bettingen an. Entscheidend ist jedoch, wo bei Bedarf finanzierbare Unterkünfte angeboten werden. Der Liegenschaftsmarkt bestimmt weitgehend die Verteilung der Asyl-Liegenschaften in die Quartiere. Wird eine neue Liegenschaft eröffnet, ist es ein zentrales Anliegen der Verwaltung, dass BewohnerInnen und Anwohnerschaft gut nachbarschaftlich leben können. Entsprechend wird seitens Sozialhilfe über geplante Projekte informiert und dann für einen geordneten Betrieb gesorgt.

Die von der Sozialhilfe betreuten Asyl-Liegenschaften sind über die ganze Stadt verteilt. Rund 30 Personen leben in Riehen. Die rund 30 Häuser sind unterschiedlich gross und zum Teil für spezielle Personengruppen reserviert. Je nach Betreuungsbedarf, Kontrollbedarf und Wohnkompetenz werden die Asylsuchenden in die jeweils für sie geeigneten Unterkünfte zugewiesen. Unbegleitete minderjährige Asylsuchende zum Beispiel oder besonders verletzliche Personen werden speziell untergebracht und intensiver betreut.

Siedlung Dreispitz (Erstaufnahme)
Der Grosse Rat hat im Frühling 2016 den Bau einer temporären Modulbau-Siedlung auf dem Areal der ehemaligen BVB-Werkstätten an der Münchensteinerstrasse beim Dreispitz beschlossen. Das Projekt gewährleistet eine sinnvolle Zwischennutzung des Areals bis zur Realisierung der geplanten Wohnbebauung „Am Walkenweg“.

Die Siedlung hat insgesamt 250 Plätze und ist seit Januar 2017 in Betrieb. Rund die Hälfte der Wohnungen wird für neu angekommene Personen und Familien der „Erstaufnahmephase“ genutzt, welche intensiv durch Sozialarbeitende vor Ort betreut werden. Die andere Hälfte der Wohnfläche wird insbesondere für Familien genutzt, die bereits seit längerer Zeit in Basel leben und die wegen auslaufender Mietverträge ihrer aktuellen Unterkunft umziehen müssen.

Die Wohnfläche verteilt sich auf 4 Wohnblöcke mit je 3 Stockwerken. Es stehen kleinere und grössere Wohnungen zur Verfügung. Darüberhinaus verfügt die Siedlung über Büroräume für das Betreuungspersonal. Auch ein Spielplatz und ein Spielfeld für Kinder, Gruppenräume sowie ein Schulcontainer sind vorhanden. 

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Was machen Asylsuchende und Flüchtlinge Tag für Tag?

Alle Asylsuchenden und Flüchtlinge in Basel-Stadt lernen Deutsch. Bereits wenige Wochen nach Zuzug erfolgt die Zuweisung in einen Deutschkurs.

Personen, die auf ihren Asylentscheid warten, können in gemeinnützigen Beschäftigungsprogrammen arbeiten (Instandhalten der Liegenschaften Asyl, Textil-Werkstatt für Frauen, Stadtreinigung, u.a.). Nach drei Monaten Aufenthalt in der Schweiz dürfen auch Asylsuchende im Verfahren in Basel-Stadt arbeiten, wenn sie eine Stelle finden.

Für die allermeisten Flüchtlinge ist möglichst rasche wirtschaftliche Selbstständigkeit oberstes Ziel. Häufig brauchen sie dazu spezielle Unterstützung, welche sie über die Fachstelle Arbeitsintegration VA/Flü der Sozialhilfe bekommen.

Anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene werden mit spezifischen Integrationsmassnahmen bei ihrem Einstieg in den Arbeitsmarkt gefördert. Bei anderen steht die soziale Integration im Zentrum, weil sie aus gesundheitlichen Gründen nicht oder nur bedingt erwerbsfähig sind.

Seit Mai 2019 ist die Integrationsagenda Schweiz (IAS) in Kraft, welche die Kantone verpflichtet, schutzbedürftige Geflüchtete rasch und nachhaltig zu integrieren. Der Bund bezahlt den Kantonen seither anstatt wie bisher CHF 6‘000 neu CHF 18‘000 pro Person pauschal für individuell passende Unterstützungsmassnahmen.

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Verwaltung: wer ist für was zuständig?

Bund

Seit dem 1. März 2019 werden die Asylverfahren in der Schweiz in sechs Asylregionen durchgeführt. Jede Region verfügt über ein Bundesasylzentrum mit Verfahrensfunktion (BAZ mV) und bis zu vier Bundesasylzentren ohne Verfahrensfunktion (BAZoV). Die Bundeszentren werden vom Staatssekretariat für Migration (SEM) betrieben. Das SEM ist für die Prüfung der Asylgesuche, Durchführung der Asylverfahren und für die Verteilung der Asylsuchenden auf die Kantone zuständig.

Der Kanton Basel-Stadt gehört zusammen mit Baselland, Aargau und Solothurn zur Asylregion Nordwestschweiz.  Das bisherige Empfangs- und Verfahrenszentrum Basel (EVZ) dient im neuen System als Bundesasylzentrum mit Verfahrensfunktion (BAZ mV) und bietet Platz für 350 Asylsuchende. Ein BAZoV mit 250 Plätzen ist im Kanton Solothurn in Betrieb und zwei weitere vorerst im Kanton Baselland (definitiver Standort noch nicht bekannt).

Weitere Informationen zum neuen Asylverfahren.

Gesetzliche Grundlagen: Asylgesetz und Ausländergesetz sowie zugehörige Verordnungen

 

Kanton / Gemeinden

Die Kantone sind für die Unterbringung, Betreuung und Integration von zugewiesenen Asylsuchenden sowie für das Ausstellen von Aufenthaltspapieren, Arbeitsbewilligungen u.a. und den Wegweisungsvollzug bei negativen Asylentscheiden verantwortlich.

Im Kanton Basel-Stadt wird die Ausgestaltung der Sozialhilfeunterstützung von Personen aus dem Asylbereich im kantonalen Sozialhilfegesetz und den kantonalen Unterstützungsrichtlinien (URL) festgelegt.

Die Sozialhilfe, namentlich der Bereich Migration+Integration, ist für die konkrete Umsetzung der kantonalen Vorgaben bezüglich Unterbringung und Betreuung, sowie (soziale und berufliche) Integration zuständig.

Die Gemeinden Riehen und Bettingen beteiligen sich seit 2017 bevölkerungsproportional an den Asylkosten und bringen stellen nach Möglichkeit Unterbringungsplätze zur Verfügung. (Asylvertrag)

 

Departemente

Die Sozialhilfe im Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt (WSU) ist für Unterbringung, Betreuung und Integration der zugewiesenen Asylsuchenden und Flüchtlinge zuständig.

Das Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD) ist für Bewilligungen und den Vollzug von Wegweisungen verantwortlich. Ausführendes Amt ist das Migrationsamt, welches unter anderem Ausweise ausstellt, Arbeitsbewilligungen erteilt, Identitätspapiere für die Ausreise organisiert oder Ausschaffungen vorbereitet.

Im Schnittstellethema Asyl sind auch alle anderen Departemente involviert: Das Erziehungsdepartement (ED) im Bereich Bildung, das Präsidialdepartement (PD) im Zusammenhang mit Integration, das Gesundheitsdepartement  (GD) im Bereich Gesundheitsversorgung oder das Bau- und Verkehrsdepartement (BVD) beispielsweise mit Planung und Bau der Wohnsiedlung für Flüchtlinge am Dreispitz.

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