FAQ Asyl

Wie viele Flüchtlinge gibt es weltweit?

UNO-Schätzungen gehen davon aus, dass zur Zeit weltweit rund 67 Millionen gewaltsam vertriebene Menschen leben. Rund 43 Millionen sind auf der Flucht vor Krieg und Verfolgung. Die anderen flüchten vor den Folgen von Umweltkatastrophen oder vor einem Leben in Armut ohne Zukunftsperspektive. Die überwiegende Mehrheit aller Flüchtlinge lebt in Entwicklungsländern. Bei rund 16 Millionen spricht die UNO von Menschen, die auf lange Sicht nicht mehr in ihre Heimatländer zurückkehren können und auf Gastländer angewiesen sind.

Flucht nach Europa - und dann?

2011 war geprägt von Revolten in mehreren arabischen Staaten. Eine Folge der Umwälzungen war, dass die Küstenkontrollen, wie sie zwischen europäischen Staaten und Mittelmeeranrainern wie Tunesien oder Libyen vereinbart waren, eingestellt worden sind. Die Migrationsroute übers Mittelmeer Richtung Europa war offen. 2011 sind allein in Italien über 50'000 Bootsflüchtlinge aus Eritrea, Somalia, Nigeria und anderen afrikanischen Staaten gelandet. Griechenland, als EU-Aussengrenzland ebenfalls überfordert mit dem Ansturm illegaler MigrantInnen aus dem Süden und Osten, meldete für 2011 rund 130'000 illegale Grenzübertritte. Gegenwärtig müssen die Länder der europäischen Peripherie die meisten Flüchtlinge aufnehmen. Fremdenfeindlichkeit und Rassismus nehmen dort laufend zu. Flüchtlinge leben unter erbärmlichen Bedingungen in Lagern oder auf der Strasse. Die EU ringt weiterhin um eine neue Ausrichtung der EU-Migrationspolitik, eine Entlastung vor allem von Italien und Griechenland im Sinne einer solidiarischen Verteilung der Flüchtlinge auf alle EU-Staaten ist jedoch weiterhin nicht absehbar.


Wie viele Asylgesuche wurden 2011 in der Schweiz eingereicht?

In der Schweiz haben im Jahr 2011 insgesamt 22'551 Personen in einem der fünf Empfangs- und Verfahrenszentren (EVZ) des Bundes oder im Flughäfen Kloten oder Genf ein Asylgesuch eingereicht.

2011 wurden 3'691 Personen als Flüchtlinge anerkannt, 3'070 Personen bekamen eine vorläufige Aufnahme. Das entspricht einem Anteil von Schutzbedürftigen gemäss Asylgesetz von rund 30%. Weiter wurde 2011 der Aufenthalt von weiteren 1'891 Personen aus dem Aslybereich über eine Härtefallregelung legalisiert. 2011 wurden insgesamt 19'467 Asylgesuche erstinstanzlich erledigt. (Quelle: Statistik BFM) Auch zahlreiche negativ entschiedene sog. Dublin-Out-Fälle gehörten zu den Schutzbedürftigen, nur dass für ihr Asylgesuch nicht die Schweiz, sondern ein anderer EU-Staat zuständig war.

Für 2012 prognostiziert das BFM 30'000 Asylgesuche. Die meisten Gesuche wurden bis jetzt von Menschen aus Eritrea, Nigeria, und Tunesien, weitere aus Serbien, Afghanistan, Syrien und China/Tibet eingereicht.

Im Zusammenhang mit Asylsuchenden den Begriff 'Abenteuermigranten' zu verwenden, ist irreführend. Ursprünglich mit Armutsmigration gekoppelt, wird der Begriff im heutigen Sprachverständnis eher mit Event-Tourismus in Verbindung gebracht. Existentielle Not in Herkunftsländern oder die Tatsache, dass zahllose Migranten den Aufbruch an neue Ufer mit ihrem Leben bezahlen, bleiben dabei unberückischtigt.


Wie werden Asylsuchende auf die Kantone verteilt?

Nach der Einreichung eines Asylgesuchs in einem EVZ werden Aslysuchende auf alle 26 Kantone verteilt (Asylverordnung 1, Art. 21). Weil es nach wie vor an zusätzilchen Bundesbetten fehlt, halten sich Asylsuchende aktuell nur rund drei Wochen in einem EVZ auf. Die meisten warten in den Kantonen auf ihre Anhörung und den Asylentscheid.

Das EVZ Basel verfügt über 380 Plätze. Wegen Platznot stehen dem Bund vorübergehend 90 weitere Plätze in einer Zivilschutzanlage in Kleinhüningen zur Verfügung. Auch andere Kantone unterstützen den Bund vorübergehend mit zusätzlichen Betten für die Unterbringung von Asylsuchenden.


Wie viele Asylsuchende kommen nach Basel?
Basel-Stadt werden 2,3 % aller Asylsuchenden zugewiesen. Die Verteilung der Asylsuchenden auf die Kantone erfolgt nach dem in Art. 21 Asylverordnung 1) festgelegten Schlüssel. Ein Kantonswechsel wird vom Bundesamt für Migration nur bei Zustimmung beider Kantone, bei Anspruch auf Einheit der Familie oder bei schwerwiegender Gefährdung verfügt.

Wie werden Asylunterkünfte auf die Quartiere verteilt?
Der Kanton Basel-Stadt strebt eine möglichst regelmässige Verteilung auf dem gesamten Stadtgebiet an. Entscheidend ist jedoch, wo bei Bedarf überhaupt finanzierbare Unterkünfte angeboten werden. Werden dem Kanton Asylsuchende zugewiesen, ist er gesetzlich verpflichtet, diese ab Zuweisung unterzubringen. Normalerweise muss dann rasch gehandelt werden. Das jeweilige Angebot auf dem Liegenschaftsmarkt bestimmt also weitgehend auch die Verteilung der Asylliegenschaften in die Quartiere. Insofern stellt sich bei neu gefundenen Asylliegenschaft jeweils nicht die Frage, ob sie eröffnet werden sollen oder nicht, sondern die Frage, wie der Betrieb in der jeweiligen Liegenschaft gestaltet werden muss, damit BewohnerInnen und Anwohnerschaft gut nachbarschaftlich leben können.

Ebenfalls auf Kantonsboden betreibt das Bundesamt für Migration (BFM), wie bereits oben erwähnt, das Empfangs- und Verfahrenszentrum (EVZ) Basel. Muss der Bund seine Strukturen phasenweise erweitern, sucht er zusätzliche Plätze möglichst in der Nähe des EVZ, da Verpflegung, medizinische Betreuung, Asylbefragungen etc. in der EVZ abgewickelt werden.

Wo wohnen die Asylsuchenden in Basel-Stadt?
Die von der Sozialhilfe betreuten Liegenschaften Asyl sind über das ganze Stadtgebiet verteilt. Die aktuell rund 25 Häuser sind unterschiedlich gross und zum Teil für spezielle Personengruppen reserviert. Je nach Betreuungsbedarf, Kontrollbedarf und Wohnkompetenz werden die Asylsuchenden in die jeweils geeigneten Unterkünfte zugewiesen. Zum Beispiel werden unbegleitete minderjährige Asylsuchende oder besonders verletzliche Personen speziell untergebracht. Aus Mangel an genug Wohnraum stehen zur Zeit in einer Zivilschutzanlage 90 Plätze und voraussichtlich ab Dezember 2012 auf einem Passagierschiff ebenfalls 90 Plätze für die Unterbringung von Asylsuchenden zur Verfügung, die Basel-Stadt zugewiesen worden sind. Das Schiff wird während maixmal einem Jahr betrieben.

Wie viele Asylsuchende leben zur Zeit im Kanton Basel-Stadt?
(Stand September 2012)

  • Aktuell leben in unserer Stadt rund 430 Asylsuchende, deren Asylgesuch noch nicht entschieden ist. Das sind knapp 0,2% der Gesamtbevölkerung.
  • Weiter wohnen rund 280 Personen mit einer vorläufigen Aufnahme und rund 310 Flüchtlinge mit Status B oder F in Basel-Stadt. Die vorläufige Aufnahme ist ein legaler Aufenthaltsstatus in der Schweiz. Bei einer vorläufigen Aufnahme wird das Asylgesuch zwar abgelehnt, eine Wegweisung in den Herkunftsstaat ist aber aus unterschiedlichen rechtlichen Gründen nicht zumutbar, nicht zulässig oder nicht möglich. Rund 90% aller vorläufig Aufgenommenen verbleiben dauerhaft in der Schweiz.
  • Rund 720 dieser insgesamt 1'020 Personen sind in Asylunterkünften untergebracht, die von der Sozialhilfe betreut werden. Rund 70 Personen leben zur Zeit in der Zivilschutzanlage Brüglingen, wo die Betreuung durch die Firma ors wahrgenommen wird. Alle übrigen verfügen über genügend Sozial- und Wohnkompetenz, dass sie auf dem freien Markt eine Wohnung finden konnten und dort ohne Wohnbetreuung leben.
  • Rund 80% beziehen Sozialhilfe, die übrigen verdienen sich ihren Lebensunterhalt selber oder werden - bei geringen Einkommen - von der Sozialhilfe teilunterstützt.
  • Des weiteren beziehen zur Zeit rund 70 Personen Nothilfe. Auf ihr Asylgesuch wurde entweder nicht eingetreten oder es wurde negativ entschieden und sie müssen die Schweiz verlassen. Sie sind von der Sozialhilfe ausgeschlossen und können nur noch die knapp existenzsichernde Nothilfe beantragen.


Was machen Asylsuchende in Basel-Stadt den ganzen Tag?
Alle Asylsuchenden in Basel-Stadt lernen Deutsch. Der Kurs ist obligatorisch. Wer unbegründet fehlt bekommt weniger Sozialhilfe. Im Kurs wird Sprache und Grundwissen über das Leben in unserer Stadt vermittelt.
Personen, die auf ihren Asylentscheid warten, arbeiten in gemeinnützigen Beschäftigungsprogrammen. (Instandhalten der Liegenschaften Asyl, Textil-Werkstatt für Frauen, Stadtreinigung, Freizeitbegleitung von Behinderten ua.). Nach drei Monaten Aufenthalt in der Schweiz dürfen sie in Basel-Stadt arbeiten, wenn sie eine Stelle finden.
Möglichst rasche wirtschaftliche Selbstständigkeit ist für die allermeisten Flüchtlinge oberstes Ziel. Oftmals brauchen sie dazu spezielle Unterstützung, für welche die "Schnittstelle Integration für Vorläufig Aufgenommene+Flüchtlinge" der Sozialhilfe zuständig ist. Anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene werden mit spezifischen Integrationsmassnahmen bei ihrem Einstieg in den Arbeitsmarkt gefördert. 90% aller vorläufig Aufgenommene bleiben dauerhaft in der Schweiz. Sie dürfen, sollen und wollen arbeiten.


Welche Unterstützung bekommen Asylsuchende von der Sozialhilfe?
Anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene
bekommen die Sozialhilfeunterstützung, welche auch an Schweizer oder Ausländer mit Ausweis B oder C ausbezahlt wird.
Asylsuchende im Verfahren, bei denen noch nicht klar ist, ob sie in der Schweiz bleiben können, werden mit Sozialhilfe Asyl unterstützt. Sie bekommen nur knapp 2/3 der ordentlichen, existenzsichernden Sozialhilfe.
Ausreisepflichtige Personen haben kein Anrecht auf Sozialhilfe. Sie können Nothilfe beantragen. Nothilfe sichert sehr knapp das Überleben. (12 Fr pro Tag und Notschlafstelle). Aktuell beziehen rund 70 Personen Nothilfe. Mehr zur Nothilfe in Basel-Stadt erfahren Sie im Rundschreiben Nothilfe des WSU.

Wer ist für was zuständig?

Bund
Für die gesetzlichen Grundlagen (Asylgesetz und Ausländergesetz) und die zugehörige Verordnungen zeichnet der Bund verantwortlich. Er betreibt die Empfangs-  und Verfahrenszentren (Basel, Kreuzlingen, Vallorbe, Chiasso, Altstätten, Flughafen Zürich und Genf), wo Asylgesuche eingereicht werden können und ist für die Prüfung der Gesuche verantwortlich.

Kanton / Gemeinden
Die Kantone sind für die Unterbringung und Betreuung von zugewiesenen Asylsuchenden so wie für den Vollzug von Asylentscheiden verantwortlich.
Die Ausgestaltung der Unterstützung von Asylsuchenden wird vom Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt (WSU) im kantonalen Sozialhilfegesetz und den kantonalen Unterstützungsrichtlinien festgelegt.
Die Sozialhilfe ist für die konkrete Umsetzung der kantonalen Vorgaben bezüglich Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden zuständig.
Das Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD) ist im Asylbereich für Bewilligungen und den Vollzug von Wegweisungen zuständig. Ausführendes Amt ist das Migrationsamt, welches unter anderem Ausweise ausstellt, Arbeitsbewilligungen erteilt, Identitätspapiere für die Ausreise organisiert oder Ausschaffungen vorbereitet.


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