Not- und Soziales Wohnen

Wohnen und Obdachlosigkeit

Die Sicherstellung von Wohnraum ist eine der Kernaufgaben der Sozialhilfe.

Notschlafstellen

Im Auftrag des Kantons führt die Sozialhilfe je eine Notschlafstelle für Frauen und eine für Männer mit ingesamt rund 100 Betten für obdachlose Männer und Frauen.

Notwohnungen

Für Familien und Alleinerziehende mit Kindern, die obdachlos geworden sind, stellt die Sozialhilfe rund 150 einfache Notwohnungen befristet zur Verfügung.

Soziales Wohnen nach Wohnraumfördergesetz (WRFG)

Die Sozialhilfe vermietet im Rahmen des Gesetzes zur Wohnraumförderung Wohnungen an einen Personenkreis, der auf dem Immobilienmarkt mehrfach benachteiligt ist.