Notwohnungen

Zuständig für die Notwohnungen ist:
Ines Toggenburger, ines.toggenburger@bs.ch, 061 685 16 55.

Für Familien mit Kindern mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt seit mind. 2 Jahren, die obdachlos sind oder plötzlich keine Wohnung mehr haben, verfügt die Sozialhilfe an vier Standorten über ca. 110 einfache Wohnungen (2-4-Zimmer-Wohnungen). Die Vermietung von Notwohnungen erfolgt nur befristet, in der Regel für einige Monate.

Familien mit Kindern, die obdachlos sind oder die unmittelbar von Obdachlosigkeit bedroht sind, können bei der Sozialhilfe eine Notwohnung beantragen.

Vorgehen:

Es ist eine persönliche Vorsprache auf der Sozialhilfe, Klybeckstrasse 15, 4007 Basel erforderlich. Mitzubringen ist das Kündigungsschreiben und gegebenenfalls der Räumungsbefehl.