Im Rahmen des gesetzlichen Auftrages kann das Angebot der Sozialhilfe in zwei Hauptaufgabengebiete eingeteilt werden:
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Grundbedarf Wohnen (Notschlafstelle, Notwohnungen) Gesundheit Situationsbedingte Leistungen |
Beratung Integration Netzwerk |
Bei den Leistungen der Sozialhilfe gilt das Subsidiaritätsprinzip.