Unterbringung

Liegenschaften Asyl

Die Sozialhilfe mietet Liegenschaften an, die sie den Asylsuchenden als Wohnraum zuweist. Die von der Sozialhilfe betreuten Liegenschaften Asyl sind über die ganze Stadt verteilt. Der Kanton Basel-Stadt strebt eine möglichst regelmässige Verteilung an. Entscheidend ist jedoch, wo bei Bedarf überhaupt finanzierbare Unterkünfte angeboten werden. Das Angebot auf dem Liegenschaftsmarkt bestimmt weitgehend die Verteilung der Asyl-Liegenschaften in die Quartiere. Wird eine neue Liegenschaft eröffnet ist es zentral, dass BewohnerInnen und Anwohnerschaft gut nachbarschaftlich leben können. Entsprechend wird seitens Sozialhilfe für einen geordneten Betrieb gesorgt. Die Sozialhilfe entrichtet die Mietzinsen und die Wohnnebenkosten und ist für den Unterhalt dieser Liegenschaften zuständig.

Zuteilung der Unterkünfte

Unterbringungsmodule

  • Erstaufnahmezentrum Siedlung Dreispitz: umfassende Beratung und Begleitung von Erstaufgenommenen, erste Integrationsschritte
  • WUMA: Wohnheim für unbegleitete minderjährige Asylsuchende
  • Vulnerablenbetreuung: Wohnheim mit psychosozialer Betreuung für besonders verletzliche Personen mit schwerwiegenden psychischen, sozialen oder somatischen Problemen
  • Asyl-Liegenschaften: Wohnungen in verschiedenen von der Sozialhilfe angemieteten und z.T. betreuten Liegenschaften
  • Zivilschutzanlage für Notfallsituationen bei grossem Zustrom von Asylsuchenden; externe Betreuung; jeweils zeitlich befristet bis Unterbringung in Wohnraum möglich