Soziales Wohnen nach Wohnraumfördergesetz (WRFG)

In beschränktem Rahmen kann die Sozialhilfe Wohnungen an Personen vermieten, welche auf dem Wohnungsmarkt mehrfach benachteiligt sind. Die Mietverträge werden in der Regel unbefristet abgeschlossen.

Um eine solche Wohnung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, welche im Wohnraumfördergesetz §16   aufgeführt sind.

Vorgehen

Es ist eine persönliche Vorsprache auf der Sozialhilfe, Klybeckstrasse 15, 4007 Basel erforderlich. Mitzubringen sind Unterlagen / Dokumente, die folgende Kriterien belegen:

  • Mehrfache Benachteiligung: zum Beispiel hohe Betreibungen, grosse Anzahl Familienmitglieder, eingeschränkte Wohnkompetenz, geringes Einkommen, Nationalität etc.
  • Geringes Einkommen: EL- oder Sozialhilfebezug, Erhalt von Familienmietzinsbeiträgen, Steuerausweis etc.
  • Erfolglose Wohnungssuche: Absagen etc

Die Interessentinnen und Interessenten müssen seit mindestens zwei Jahren ununterbrochen in Basel-Stadt angemeldet sein.