Wohnen und Obdachlosigkeit

Neben der materiellen Grundsicherung und der gesundheitlichen Versorgung gehört die Sicherstellung von Wohnraum zu den Kernaufgaben der Sozialhilfe. Sie hat dafür verschiedene Möglichkeiten.

Pilotprojekt Housing First

Am 1. Mai 2020 startete das Pilotprojekt Housing First in Basel. Mit der Durchführung des Projekts, welches die Verminderung von Obdachlosigkeit und Wohnungslosigkeit durch Vermittlung von dauerhaften Mietverhältnissen zum Ziel hat, ist die Heilsarmee beauftragt. Sie wird im Rahmen des Pilotprojektes 15 Haushalte in den Bereichen Wohnen, Arbeit, Finanzen und persönliche Anliegen beraten und begleiten. Das Projekt ist für drei Jahre vorgesehen und wird vom Kanton Basel-Stadt finanziert.

Housing First Heilsarmee

Mietzinsübernahme im Rahmen der wirtschaftlichen Hilfe

Die Sozialhilfe übernimmt im Rahmen der Unterstützungsleistungen die effektiven Wohnkosten (Mietzins und Mietnebenkosten) bis zu den definierten maximalen Mietzinsgrenzwerten gemäss Unterstützungsrichtlinien (URL) des Departements für Wirtschaft, Soziales und Umwelt Basel-Stadt.  Die Nebenkosten werden zusätzlich gemäss Mietvertrag vergütet.

Bürgschaften, Sicherheiten

Die Sozialhilfe kann Bürgschaften und Sicherheiten für Mietzinskautionen vermitteln, gewährt selber aber keine Bürgschaften. Gegenüber den Vermietern haftet sie nicht für den Mietzins, allerdings können in begründeten Fällen (und wenn die betroffene Person einverstanden ist) Zahlungen direkt an Vermieter geleistet werden, solange eine Person von der Sozialhilfe unterstützt wird.

Wohnungssuche

Die Sozialhilfe selber verfügt über keinen Wohnraum (ausser im Rahmen des kantonalen Auftrages der Unterbringung von Asylsuchenden, der Bereitstellung von Notschlafstellen, von Notwohnungen und von Wohnungen gemäss Wohnraumfördergesetz (WRFG) und kann auch keinen direkt vermitteln. Sich kostengünstigen Wohnraum zu erschliessen ist ausschliesslich Sache der Klient/innen. Entsprechend ist die Sozialhilfe bei Mietverträgen auch in keinem Fall Vertragspartei. Bestehen bei Klient/innen der Sozialhilfe besondere Erschwernisse bei der Beschaffung von (günstigem) Wohnraum, kann die Sozialhilfe die Dienstleistungen der IG Wohnen vermitteln. Diese unterstützt im Auftrag der Sozialhilfe die Klient/innen bei der Wohnungssuche.