Nothilfe Asyl

Abgewiesene Asylsuchende sowie Personen, deren vorläufige Aufnahme aufgehoben wird, werden von der ordentlichen Sozialhilfe ausgeschlossen. Sie können gemäss Art.12 der Bundesverfassung Nothilfe beantragen. Nothilfe umfasst die sachlich und zeitlich dringliche Hilfe zur Sicherung des Überlebens (Nahrung, Kleidung, Obdach, medizinische Versorgung).

Umfang der Nothilfe

Nothilfe wird in der Regel wöchentlich ausgerichtet und umfasst

  • Gutschein Notschlafstelle und CHF 12.30 für Unterhalt pro Tag und Person oder
  • Unterbringung in besonderen Strukturen bei Vulnerabilität und CHF 12.30 pro Person und Tag. In begründeten Einzelfällen kann die Nothilfe bis max. Unterstützungsansätze Asyl angehoben werden.
  • Medizinische Notversorgung in allen Fällen

Die Dienste der Rückkehrberatungsstelle können auch von Nothilfebeziehenden in Anspruch genommen werden.